(24.02.2022) Der Präsident des Provinzialverbandes Rheinischer Obst- und Gemüsebauer, Christoph Nagelschmitz, und der Vorsitzende der Arbeitgebervereinigung im Rheinischen Landwirtschafts-Verband, Wolfgang Wappenschmidt, haben den Vorsitzenden der Arbeitsgruppe Ernährung und Landwirtschaft der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Albert Stegemann, in einem Brief aufgefordert, sich für eine Verschiebung der Anhebung des gesetzlichen Mindestlohnes auf 12,00 €/Std., eine Übergangsregelung für die Landwirtschaft mit maßvollen Anhebungsstufen sowie andere auf politischem Wege festzulegende finanzielle Entlastungen für den landwirtschaftlichen Sektor einzusetzen.

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Nachdem sich beide Verbände bereits mehrfach - leider erfolglos - an das Bundesarbeitsministerium und das Bundeslandwirtschaftsministerium gewandt hatten, um eine Verschiebung des Mindestlohgesetzes zu erreichen, bitten Sie nun, vor der anstehenden parlamentarischen Beratung des gestern von der Bundesregierung eingebrachten Gesetzes, die CDU/CSU-Bundestagsfraktion um Unterstützung.

Nagelschmitz wies darauf hin, dass der Anbau der meisten Sonderkulturen sehr arbeitsintensiv sei. „Kulturen, wie die Einlegegurke oder das Beerenobst müssen in der Erntesaison täglich von Hand geerntet werden. Eine Mechanisierung der Ernte ist nicht möglich, da die Früchte druckempfindlich sind und/oder keine geeignete Technik existiert, die eine Qualität des Ernteguts ermöglicht, die den Anforderungen des Handels entspricht“, so der Präsident. Bei anderen Kulturen seien Teilmechanisierungen möglich, die Arbeitsstunden einsparten. Allerdings seien die technischen Möglichkeiten in den Betrieben in der Regel ausgereizt.

„Trotz der günstigen Anbaubedingungen spüren die rheinischen Sonderkulturanbauer einen immer größer werdenden wirtschaftlichen Druck“, stellte Wappenschmidt fest. Konkurrenten aus Süd- und Osteuropa, Nordafrika und Südamerika drängten mit großer Wucht auf den deutschen Markt. Sie böten dem Handel etwa Obst und Gemüse zu Preisen an, mit denen der deutsche Anbau nicht konkurrieren könne. So sei der Anbau von Einlegegurken in Deutschland bereits fast verschwunden. Der Anbau von Himbeeren und Heidelbeeren stehe kurz vor dem Aus. Die Transportkosten spielten offenbar keine Rolle.

Die stetige Anhebung des gesetzlichen Mindestlohnes in Deutschland spiegelten sich deshalb in den wirtschaftlichen Ergebnissen der Sonderkulturbetriebe wider: „Die Rentabilität sinkt rapide“, so Nagelschmitz und Wappenschmidt. Viele Betriebsinhaber dächten über eine Aufgabe ihrer Tätigkeit nach.

Konkurrenten aus den oben aufgeführten Regionen arbeiteten mit Stundenlöhnen, die nur einen Bruchteil des deutschen Mindestlohnes betrügen. Hinzu kämen wesentlich niedrigere Sozial- und Umweltstandards, die ebenfalls Kosten einsparten. Von daher könnten diese Konkurrenten dem Handel wesentlich günstigere Angebote unterbreiten. Selbst, wenn der Handel bereit sei, den Verbrauchern regional erzeugte Ware anzubieten, griffen diese trotz aller Lippenbekenntnisse für regional und nachhaltig erzeugte Nahrungsmittel zum großen Teil zu den billigeren Importen. „Regional erzeugte Produkte bleiben liegen oder werden vom Handel erst gar nicht mehr geordert“, kritisierte Nagelschmitz.

Die im Referentenentwurf vom Bundesarbeitsministerium vorgeschlagene und vom Bundeskabinett am 23. Februar 2022 gebilligte Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohnes würde eine Lohnerhöhung um ca. 25 % innerhalb von 9 Monaten bedeuten. „Eine solche Erhöhung der Lohnkosten können die Sonderkulturbetriebe nicht verkraften! Erschwerend käme hinzu, dass die Lohnanhebung mitten in der Hauptsaison der Betriebe umzusetzen wäre“, konstatierte Wappenschmidt.

Die Anhebung des gesetzlichen Mindestlohnes hätte massive Folgen für die Verfügbarkeit von regional erzeugten Nahrungsmitteln. Es wären aber auch schwere Folgen für die Vielfalt in unserer Kulturlandschaft und die Biodiversität in der Region zu befürchten. „Es kann nicht in Ihrem Sinne sein, den nachhaltigen Anbau von hochwertigen pflanzlichen Erzeugnissen in unserer Region zur Aufgabe zu zwingen“, mahnten Nagelschmitz und Wappenschmidt.

 

 

 

 

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