Als Arbeitgeber sind Sie gesetzlich verpflichtet, die Arbeit in Ihrem Unternehmen so zu gestalten, dass Gefahren für das Leben sowie die Gesundheit vermieden und mögliche Gefährdungen gering gehalten werden. Die vorgeschriebene „Gefährdungsbeurteilung“ hilft Ihnen dabei, die Arbeitsbedingungen im Unternehmen zu beurteilen, das Risiko der ermittelten Gefährdungen zu bewerten und geeignete Maßnahmen zu treffen.

Jeder Mitarbeiter ist jährlich über bestehende Gefahren und Risiken in seinem Arbeitsfeld zu unterweisen. Die Unterweisungen sind schriftlich zu dokumentieren.

Die Einhaltung der Dokumentationspflicht der Gefährdungsbeurteilung und Unterweisungen wird von der Bezirksregierung und vom Präventionsdienst der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) überprüft.

Auf der Homepage der SVLFG finden sich eine Reihe Praxishilfen. Die folgende Datei Gefährdungsbeurteilungen und Unterweisungen versteht sich als Leitfaden, sich auf der Webseite der SVLFG zurechtzufinden.

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